Ermäßigungsberechtigt
Ermäßigungsberechtigt sind Kinder, Schüler:innen, Studierende, Azubis, FSJler:innen, Bufdis und Wehrdienstleistende bis einschließlich 27 Jahre sowie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger:innen und Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50).
